Eintritt / Wiedereintritt


Foto: Verena Kühne

Es gibt gute Gründe, in die Evangelischen Kirche wieder einzutreten.

    • die Rückbesinnung auf eigene gute Erfahrungen in der Gemeinde oder im Religionsunterricht

    • dem eigenen Glauben einen praktischen Ausdruck zu geben

    • die sozial-diakonische Arbeit der Kirche/Gemeinde zu unterstützen

    • den religionspädagogischen Auftrag der Kirche an Kindern zu unterstützen

    • das Kirchengebäude vor Ort mit der Kirchensteuer zu erhalten

    • das weltweite Wirken der Kirche zu fördern

    • die Betreuung von Kindern oder Jugendlichen in Anspruch zu nehmen und mitzufinanzieren

    • Angebote von Seelsorge, Seniorenbetreuung und Diakonie in Anspruch zu nehmen und mitzufinanzieren

Ein Wiedereintritt unterstützt auf direktem Wege unsere Gemeindearbeit, denn für jedes Gemeindeglied erhalten wir einen bestimmten Betrag und können damit  wirtschaften.

Suchen Sie bitte das Gespräch mit der Pfarrerin, die Ihnen gut zuhören wird, was Sie an der Kirche zu kritisieren haben. Welche Zweifel Sie beschäftigen, welche Fragen Sie haben. Sie wird  versuchen, alles sorgfältig zu beantworten und Ihnen helfen, abzuwägen.

Ein Formular für den Wiedereintritt kann bei beim Gespräch ausgefüllt werden. Dazu soll möglichst die Bescheinigung über den Austritt beim Amtsgericht abgegeben werden. Damit wird sichergestellt, dass der Austritt ungültig ist. Es dauert einige Wochen bis diese Mitteilung über das Meldewesen ggf. bei Ihrem Arbeitgeber ankommt.

Die Kirchensteuer beträgt bei Arbeitnehmern, die über ein Einkommen verfügen, 9% der Einkommenssteuer. Geringverdiener zahlen oft gar keine oder nur sehr wenig Kirchensteuer, Rentner ebenfalls.

Die finanzielle Belastung durch einen Wiedereintritt ist längst nicht so hoch wie oft befürchtet. Kirchensteuern müssen nicht nachgezahlt werden. Sie helfen der konkreten Arbeit vor Ort und sind auch ein Beitrag für einen lebenswerten Stadtteil.